Informationen für Stipendiaten und Stipendiatinnen aus Deutschland – zusätzliche Regelungen während der Corona-Pandemie

Stand: 6. April 2022

Auch wenn sich die Pandemiesituation weltweit etwas zu entspannen scheint, möchten wir Sie darüber informieren, welche Corona-bedingten Regelungen zusätzlich zu den „Allgemeinen Bedingungen“ für Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Deutschland derzeit gültig sind.

Wenn Sie Ihr Stipendium noch nicht angetreten haben

Welche Optionen für Sie möglich sind, ist grundsätzlich abhängig vom jeweiligem Stipendienprogramm. Dazu kann Ihnen Ihr Programmreferat Auskunft geben.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Optionen in den Standard-Stipendienprogrammen des DAAD.

Sollte für Sie die Verlegung Ihres Auslandsaufenthaltes in ein anderes Land in Frage kommen und mit Ihrem Studien- oder Forschungsziel in Einklang stehen, kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Programmreferat, bevor Sie weitere Schritte (Kontaktaufnahme mit neuer Gastinstitution, Umbuchungen etc.) unternehmen. Eine Änderung des Gastlandes erfordert die Zustimmung des DAAD und ist nicht in allen Stipendienprogrammen möglich. Es werden in diesem Fall die regulären Stipendienleistungen (angepasst an das neue Gastland), wie in der Ausschreibung beschrieben, gezahlt.

Falls es pandemiebedingt nicht möglich sein sollte, zum vorgesehenen Stipendienantrittstermin in Ihr Gastland zu reisen (z.B., weil es keine Flugverbindung gibt oder Einreisebeschränkungen bestehen), wenden Sie sich bitte an Ihr Programmreferat. Dieses wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Im begründeten Ausnahmefall -  bei pandemiebedingter Unmöglichkeit der Einreise - kommt ggf. ein vorübergehender Online-Beginn von Deutschland aus in Frage. Ein Online-Beginn aus anderen, nicht-pandemiebezogenen/privaten Gründen ist nicht möglich. Falls auch ein Online-Beginn nicht in Betracht kommt, kann evtl. eine Verschiebung des Beginns um maximal 6 Monate geprüft werden.

Sollte keine Lösung gefunden werden, muss der Stipendienvertrag mit dem DAAD aufgelöst werden. In dem Fall können Sie sich bei nächster Gelegenheit wieder um ein DAAD-Stipendium bewerben, sofern die Bewerbungsvoraussetzungen in dem in Frage kommenden Programm dies zulassen. Sollten Sie bereits Stipendienleistungen bekommen haben, müssen diese zurückgezahlt werden.

Wenn Sie Ihr Stipendium bereits angetreten haben

Die folgenden Regelungen betreffen Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Deutschland, die ihr DAAD-Auslandsstipendium bereits angetreten haben und in deren Gastland eine deutliche Verschlechterung der Pandemiesituation (z.B. Lockdowns, Schließungen des Hochschulbetriebs, Ausgangssperren, etc.) eintritt.

Welche Optionen für Sie möglich sind, ist abhängig vom jeweiligem Stipendienprogramm. Dazu kann Ihnen Ihr Programmreferat Auskunft geben.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Optionen in den Standard-Stipendienprogrammen des DAAD.

1. Verbleib im Gastland und Fortsetzung des Stipendienvorhabens online

Falls Ihre Gasthochschule auf Online-Lehre umstellt und Sie vor Ort bleiben: Die Stipendienleistungen werden wie bisher weitergezahlt.

2. Unterbrechung (für maximal 6 Monate)

In gut begründeten Fällen kann das Stipendium aufgrund der Corona-Pandemie mit vorheriger Zustimmung des DAAD unterbrochen werden. 
Die Stipendienrate (einschl. Zusatzleistungen) wird dann noch für den laufenden Monat gezahlt; danach werden die Stipendienzahlungen eingestellt.

Sofern Sie nach Deutschland ausreisen und mit der ersten Rate noch keine Rückreisepauschale erhalten haben, wird Ihnen diese überwiesen. Sie sollten sich dann schnellstmöglich an Ihren deutschen Krankenversicherer wenden. Es besteht in den meisten Fällen die Verpflichtung, sich wieder über die deutsche Krankenversicherung zu versichern, da ein zu langer Verbleib in der privaten Auslandskrankenversicherung des DAAD die Rückkehr in die deutsche Krankenversicherung erschwert.

Falls Sie während der Dauer der Unterbrechung im Gastland bleiben, ist eine Weiterversicherung über den DAAD-Gruppentarif auf eigene Kosten möglich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der DAAD-Versicherungsstelle auf: versicherungsstelle@daad.de.

3. Abbruch

Sie können das Stipendium nach Rücksprache mit Ihrem Programmreferat und mit dessen schriftlicher Zustimmung abbrechen und das Gastland verlassen. Die Stipendienzahlungen werden mit dem Ausreisedatum eingestellt. Sofern Sie mit der ersten Rate noch keine Rückreisepauschale erhalten haben, wird Ihnen diese überwiesen. Auf eine Rückforderung des bereits ausgezahlten Stipendiums wird verzichtet, sofern nachweisbare, pandemiebedingte Gründe zu dem Abbruch geführt haben.